Bitte beachten Sie, daß Bestellungen nur per Fax 05155-8584 oder telefonisch 0174-9003803, entgegengenommen werden!


Bedingungen:

Die Decksaison beginnt für am 1. Februar 2024 und endet am 31. Juli.
Für Zauberdeyk endet die Saison am 15.7.2024.
Es gelten verbindlich die allgemeinen Bedingungen des Gestüt Hämelschenburg, die im Gestüt aushängen.

Pensionstagessatz: EUR 15,--/Stute (incl. MwSt.).

Die ausgewiesenen Deckgelder sind Brutto-Preise. Die Bezahlung wird fällig bei Besamung bzw. mit Abruf des Spermas.

Embryotransfer: Bitte beachten Sie, dass uns ein geplanter Embryotransfer vor der ersten Besamung mitgeteilt werden muss. Das Deckgeld ist für jeden gespülten Embryo zu entrichten.

 

Besondere Konditionen:

Bei Nichtträchtigkeit oder im Fall eines nicht lebensfähigen Fohlens gewährt das Gestüt Hämelschenburg bei Nutzung eines Hämelschenburger Hengstes einen Decknachlaß von 50% auf die aktuelle Decktaxe.

Stuten, die nach dem 01.07. des Vorjahres erstbesamt wurden und nicht tragend geworden sind, sind im Folgejahr deckgeldfrei.

Bei Besamung von mehreren Stuten gewähren wir für die 2. Stute 10% und für die 3. Stute 20% Nachlaß auf die jeweilige Decktaxe.
Dieser Nachlass kommt nicht bei bereits reduzierter Decktaxe zur Anwendung.

 

Für den geplanten Spermabezug benötigen wir rechtzeitig vorher:

  1. die Anschrift Ihrer Besamungsstation bzw. des Besamungstierarztes
    (der Gesetzgeber fordert, dass mit der Besamungsstation bzw. dem Besamungstierarzt des Stutenhalters ein Besamungsvertrag abgeschlossen sein muß, bevor Sperma versandt wird)
  2. eine Kopie des Abstammungsnachweises der Stute
  3. die komplette Anschrift des Stutenhalters
  4. den Deckschein (sofern vorhanden).

Samenversand:

Bestellungen müssen bis spätestens 10.00 Uhr (Samstags bis 9.00 Uhr) erfolgen - Tel. 0174-9003803.
Der Versand erfolgt durch Kurierdienst und wird gesondert zu Lasten des Züchters in Rechnung gestellt.

 

Definitive Eintragung der Zuchthengste
Seit dem 01.01.2016 sind nur geprüfte Hengste eintragungsfähig und zur Zucht zugelassen. Wir können keine Garantie übernehmen, ob ein Junghengst leistungs- oder gesundheitlich bedingt zur jeweiligen Prüfung antreten kann und damit seine vorläufige oder endgültige Eintragung ins Hengstbuch 1 erhält. Das Risiko noch ungeprüfte Junghengste zu nutzen liegt allein beim Züchter.